Geschäftsordnung

der Fraktion

BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Grevenbroich

Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Grevenbroich hat in ihrer

Sitzung vom 16.11.2020 die folgende Geschäftsordnung beschlossen, die zum 16.11.2020 in Kraft tritt: 

Präambel

Ziel der Fraktionsarbeit ist die Entwicklung, Förderung und Umsetzung einer Kommunalpolitik nach den Grundsätzen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Die Fraktion orientiert ihre Arbeit an sozialen, ökologischen und demokratischen Grundsätzen. Die gleichberechtigte Beteiligung von Frauen an der kommunalpolitischen Tätigkeit ist ausdrücklich erwünscht. Die Fraktion strebt daher die Quotierung in den Fraktionsgremien an. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Grevenbroich strebt an, alle Entscheidungen und Konflikte nach dem Konsensprinzip zu regeln.

§ 1 Zusammensetzung

  1. Die über die Wahlvorschläge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Rat der Stadt Grevenbroich gewählten Abgeordneten bilden die Fraktion (Kernfraktion). Sie haben volles Stimmrecht.
  2. Die von der Fraktion benannten sachkundigen Bürger*innen und Einwohner*innen, die in den Ausschüssen, Kommissionen und Beiräten gemäß § 58 GO NRW mitwirken, sind eingeschränkt stimmberechtigt. Sie wirken nicht an Beschlüssen mit, welche Finanz- oder Personalangelegenheiten oder den Ausschluss aus oder die Aufnahme in die Fraktion betreffen. In diesen Fragen kann die Gesamtfraktion die Kernfraktion beraten. Die Empfehlungen sollen berücksichtigt werden.
  3. Die von der Fraktion benannten in Gremien und Gesellschaften der Stadt Grevenbroich (Drittgremien) entsandten Personen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben beratende Stimme, sie sind nicht Mitglieder der (Gesamt-) Fraktion.
  4. Mitglieder können jederzeit von der Fraktion aus wichtigem Grund ausgeschlossen werden, wenn ein mit mindestens 2/3-Mehrheit gefasster Fraktionsbeschluss vorliegt.
  5. Andere Mitglieder des Rates der Stadt Grevenbroich können in die Fraktion aufgenommen werden, wenn ein mit 2/3-Mehrheit gefasster Fraktionsbeschluss vorliegt.

§ 2  Aufgaben der Fraktion und ihrer Mitglieder

  1. Die Gesamtfraktion  berät und  entscheidet über die politische Arbeit im Stadtrat, Ausschüssen und sonstigen Gremien. Über Personal- und Finanzangelegenheiten entscheidet die Kernfraktion autonom.
  2. Die Fraktionsmitglieder vertreten in den jeweiligen Gremien und in der Öffentlichkeit die Beschlüsse der Fraktion. Wird dieser Grundsatz verletzt oder gefährdet, so hat jedes Fraktionsmitglied dies der Fraktion unverzüglich mitzuteilen. Die Fraktion lehnt einen grundsätzlichen Fraktionszwang ab. Mitglieder der Fraktion, die abweichend zu votieren beabsichtigen, haben dies vor der jeweiligen Sitzung der Fraktion mitzuteilen.
  3. Die Fraktionsmitglieder sind bei der Befassung nichtöffentlicher Beratungsgegenstände zur Verschwiegenheit verpflichtet. Die Fraktionsmitglieder sind für die eigenständige Bearbeitung, Recherche, Kontaktpflege und Initiative in dem von ihnen gewählten Aufgabengebiet zuständig.
  4. Die Fraktion legt jährlich einen Rechenschaftsbericht vor.

§ 3 Anträge und Anfragen

Anträge und Anfragen von Fraktionsmitgliedern an die Stadtverwaltung und ihre Ausschüsse sind der Geschäftsführung und der Fraktion möglichst vor Einbringung zur Kenntnis zu geben und mit dem Fraktionsvorstand abzustimmen.

§ 4 Öffentlichkeitsarbeit

  1. Es ist Aufgabe der Fraktion, die Öffentlichkeit und insbesondere die Mitglieder von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, interessierte Verbände, Institutionen und Einzelpersonen über ihre kommunalpolitischen Ziele und Aktivitäten zu informieren. Die Fraktion betreibt dazu Öffentlichkeitsarbeit in Form von Pressekonferenzen, Presseerklärungen, Internetveröffentlichungen, Social-Media-Arbeit, öffentlichen Anhörungen, öffentlichen Sprechstunden und Sitzungen, eigenen Veröffentlichungen u.a.m.
  2. Namens der Fraktion können öffentliche Erklärungen nur abgegeben werden, wenn ein Fraktionsbeschluss vorliegt oder die Erklärung der inhaltlichen Beschlusslage entspricht. Schriftliche Presseerklärungen und die Terminverteilung bei mündlichen Presseterminen erfolgen in Absprache mit der Fraktionsgeschäftsführung und dem Fraktionsvorsitzenden. Der Fraktionsvorstand kann ad hoc Presseanfragen beantworten.

§ 5  Fraktionsarchiv

Die Geschäftsführung trägt Sorge, dass alle wichtigen Schriftstücke erhalten bleiben. Deshalb sind ihr alle wichtigen, die Fraktion betreffenden Schriftstücke von den Fraktionsmitgliedern zuzuleiten. Im Archiv werden neben Protokollen der Stadtrats-, Ausschuss-, Fraktions- und sonstigen Gremiensitzungen wichtige und bedeutsame Schriftstücke über kommunalpolitische Aktivitäten und Entwicklungen gesammelt. Das Archiv ist durch eine Fraktionsbibliothek zu ergänzen und kann elektronisch geführt werden. 

§ 6 Interfraktionelle Zusammenarbeit

  1. Ob und wie für bestimmte Angelegenheiten mit anderen Fraktionen, Gruppen oder Einzelvertreter*innen Kontakt hinsichtlich eines gemeinsamen Vorgehens im Stadtrat und in Ausschüssen aufzunehmen ist, entscheidet die Fraktion.
  2. Einzelne Fraktionsmitglieder können ohne Auftrag weder Abmachungen mit anderen Fraktionen treffen, noch ihnen gegenüber verbindliche Erklärungen abgeben, sofern die vorherige Befassung der Fraktion zeitlich möglich ist. Sollte aus Zeitgründen eine vorherige Befassung nicht möglich sein, so sind die Fraktionsmitglieder verpflichtet, die Fraktion unverzüglich über ihre Abmachungen oder Erklärungen zu informieren.

§ 7 Organe

Organe der Fraktion sind der*die Fraktionsvorsitzende*r, der Fraktionsvorstand und die Fraktionsversammlung.

§ 8 Die Fraktionsversammlung/Fraktionssitzung  

  1. Die Fraktionsmitglieder sind grundsätzlich zur Teilnahme an den Fraktionssitzungen verpflichtet. Wer an Sitzungen nicht teilnehmen kann, zeigt dies möglichst frühzeitig an.
  2. Funktionsträger*innen in Gremien gemäß § 1 Abs. 3 dieser Geschäftsordnung sollen an den Sitzungen teilnehmen, sofern für ihren Arbeitsbereich relevante Punkte zur Befassung anstehen.
  3. Mit beratender Stimme nehmen der bzw. die Fraktionsgeschäftsführer*in und ggf. Referent*innen und Sachverständige teil.
  4. Die Fraktionsversammlung bestimmt die Grundlinien der Fraktionspolitik und entscheidet über alle anstehenden Einzelfragen. Sie wählt die*den Fraktionsvorsitzende*n und ihre*seine Stellvertreter*innen und entscheidet über die Besetzung von Ausschüssen und Drittgremien. 
  5. Die Fraktion tagt in der Regel alle zwei Wochen, mindestens jedoch vor den Sitzungen des Stadtrates. Weitere Sitzungen können durch Beschluss anberaumt werden. Die Einladung zur Fraktionssitzung muss spätestens 5 Tage vor der Sitzung den Mitgliedern vorliegen. Der/die Fraktionsvorsitzende übernimmt die Sitzungsleitung. 
  6. Auf Beschluss eines Drittels der Fraktionsmitglieder ist umgehend eine Fraktionssitzung unter Angabe der Beratungspunkte einzuberufen.
  7. Die Einladung zu den Fraktionssitzungen erfolgt in der Regel per E-Mail. Zu den Fraktionssitzungen werden neben den Fraktionsmitgliedern, die in § 1 Abs. 3 der Geschäftsordnung genannten Personen eingeladen.
  8. Fraktionssitzungen sind öffentlich, alle Anwesenden haben Rederecht. Stehen Angelegenheiten zur Beratung an, die Gegenstand einer nichtöffentlichen Stadtrats- oder Ausschusssitzung waren oder sein werden, so haben die nicht zur Teilnahme an solchen nichtöffentlichen Sitzungen Berechtigten den (virtuellen) Sitzungsraum zu verlassen. Auf Beschluss von mindestens 2/3 der anwesenden Fraktionsmitglieder kann die Öffentlichkeit auf Mitglieder der Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Stadtverband Grevenbroich beschränkt werden.
  9. Die Fraktion ist beschlussfähig, wenn die Einladung spätestens 5 Tage vor der Sitzung erfolgt. Kann diese Ladungsfrist nicht eingehalten werden, ist sie beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Fraktionsmitglieder anwesend ist. Sie gilt als beschlussfähig, solange die Beschlussfähigkeit nicht angezweifelt wird. 
  10. Beschlüsse erfolgen in offener Abstimmung mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Stimmengleichheit gilt als Ablehnung. Bei internen Personalangelegenheiten wird auf Antrag geheim abgestimmt. 
  11. Über jede Fraktionssitzung ist ein Sitzungsprotokoll zu verfassen. Dies erfolgt in der Regel durch die Geschäftsführung. Das Protokoll ist von der Protokollantin*/dem Protokollanten und der Sitzungsleitung zu unterzeichnen und der Fraktion in der nächsten Sitzung zur Genehmigung vorzulegen. Es wird den Fraktionsmitgliedern mit der Einladung zur nächsten Sitzung zugeleitet. Nichtöffentliche Protokollteile sind nur dem potentiellen Teilnehmerinnenkreis einer nichtöffentlichen Sitzung zuzuleiten. Wünscht ein Fraktionsmitglied, dass Ausführungen zu Protokoll genommen werden, so hat es diese schriftlich zu formulieren. Die Protokollführung nimmt sie als Anlage zu Protokoll.

§ 9  Die Vorsitzende /der Vorsitzende  

  1. Die Fraktion wählt jeweils für 2,5 Jahre in geheimer Wahl ein Fraktionsmitglied zur/zum Fraktionsvorsitzende*n und ein Fraktionsmitglied zur/zum Stellvertreter*in, die den/die Fraktionsvorsitzende*n in allen Aufgaben vertritt.
  2. Eine Wiederwahl ist möglich.
  3. Zuständigkeiten und Aufgaben der*des Fraktionsvorsitzende*n sind:

a) Vertretung der Fraktion nach außen entsprechend den Vorgaben der Fraktion 

b) Verhandlungen mit anderen Fraktionen oder der Verwaltung entsprechend den Vorgaben der Fraktion

c) Teilnahme an den Besprechungen des Fraktionsvorstandes

d) Vertretung der Fraktion gegenüber den Fraktionsangestellten und Unterzeichnung der Arbeitsverträge

e) Vorbereitung der Fraktionssitzungen, Vorschläge zu Schwerpunktthemen sowie Terminplanung für die Sitzungen

f) Festlegung der Tagesordnung der Fraktionssitzungen entsprechend den Vorgaben der Fraktion. Anträge von Fraktionsmitgliedern auf Aufnahme weiterer Tagesordnungspunkte sollen berücksichtigt werden. 

g) Einberufung von Dringlichkeitssitzungen der Fraktion 

h) Entscheidungen in Dringlichkeitsangelegenheiten

i) Bericht in der Fraktion über Beschlüsse

j) Entscheidungen über finanzwirksame Beschlüsse bis maximal 250 €, wobei Entscheidungen über Ausgaben der laufenden Verwaltung bis maximal 125 € an die Geschäftsführung delegiert werden können. 

§ 10 Der Fraktionsvorstand

Der Fraktionsvorstand besteht neben dem/der Fraktionsvorsitzende*n aus dem/der Stellvertreter*in. Er bereitet die Fraktionssitzungen und die politische Arbeit vor. Er entscheidet über finanzwirksame Beschlüsse über bis max. 500 €. An den Treffen des Fraktionsvorstandes können die Mitglieder der Gesamtfraktion jederzeit teilnehmen.

§ 11 Arbeitskreise der Fraktion / Teil-Fraktionen  

Die Fraktion kann Arbeitskreise (Teil-Fraktionen) zur Vorbereitung besonderer Sachfragen einrichten. Die Teil-Fraktionen bestehen aus den Mitgliedern der für die jeweiligen Bereiche zuständigen Fachausschüssen und Gremien und weiteren interessierten Mitgliedern der Gesamtfraktion. Sachverständige und Interessierte können hinzugezogen werden. Die Terminkoordination der Arbeitskreissitzungen erfolgt über/ durch die Fraktionsgeschäftsführung. Beratungsergebnisse und Vorschläge der Arbeitskreise werden durch die Geschäftsführung der Fraktion zugeleitet. Die Arbeitskreissitzungen sind im Grundsatz öffentlich; Ausnahmen gelten entsprechend § 8.

§ 12 Fachpolitische Sprecher*innen

Die Fraktion wählt jeweils für 2,5 Jahre für von ihr festgelegte Politikbereiche Sprecher*innen. Eine Wiederwahl ist möglich. 

§ 13 Geschäftsführung

Zur Erledigung der laufenden Geschäfte kann die Fraktion haupt- oder nebenamtliche Geschäftsführer*innen und -mitarbeiter*innen berufen. Die Fraktion kontrolliert die Arbeit der Geschäftsführung. Die Stellen hauptamtlicher Mitarbeiter werden parteiöffentlich ausgeschrieben. Über die personelle Besetzung entscheidet der Fraktionsvorstand. Der/die Fraktionsvorsitzende ist gegenüber der Geschäftsführung und den weiteren Mitarbeiter*innen weisungsbefugt. 

§ 14 Finanzen

  1. Über die Verwendung der Zuwendungen an die Fraktion und finanzwirksame Beschlüsse entscheidet die Fraktionsversammlung. § 9 Abs. 2 Buchstabe j und § 10 bleiben unberührt. Ein Haushaltsvoranschlag ist vor Beginn eines Kalenderjahres zu beschließen.
  2. Die Geschäftsführung führt die Kassengeschäfte. Sie ist dem Fraktionsvorstand und der Fraktion jederzeit rechenschaftspflichtig.
  3. Zwei von der Fraktion gewählte Rechnungsprüferinnen prüfen jährlich Einnahmen und Ausgaben und berichten darüber der Fraktion.

§ 15 Annahme und Änderung dieser Geschäftsordnung

Diese Geschäftsordnung tritt nach der Beschlussfassung durch die Fraktionsversammlung der Ratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Rat der Stadt Grevenbroich in Kraft.

Eine Änderung ist möglich, wenn mehr als die Hälfte der Fraktionsmitglieder der Änderung zustimmt.

Diese Geschäftsordnung wurde in der Fraktionssitzung am 16.11.2020 beschlossen und tritt mit Beginn der neuen Wahlperiode zum 16.11.2020 in Kraft.