Kein Einsatz des krebsverdächtigen Herbizids Glyphosat auf Flächen der Stadt Grevenbroich

Antrag der Grünen Fraktion für den nächsten Stadtrat am 27.8.2015

Der Stadt Grevenbroich fasst folgenden Beschluss:
1. Die Stadt Grevenbroich verzichtet bei allen Flächen unter ihrer Bewirtschaftung auf den Einsatz von Herbiziden mit dem Wirkstoff Glyphosat. Ausnahmegenehmigungen für die Anwendung solcher Mittel auf Nichtkulturflächen werden ab sofort nicht mehr bei den Landesbehörden beantragt.
2. Private Unternehmen, die Aufträge von der Stadt Grevenbroich zur Pflege von Grün-, Sport- und Verkehrsflächen erhalten, werden entsprechend auf einen Glyphosatverzicht vertraglich verpflichtet. Bei laufenden Verträgen wird auf eine freiwillige Einigung hingewirkt.
3. Beim Abschluss neuer Pachtverträge für gemeindliche landwirtschaftliche Flächen und bei der Verlängerung von Pachtverträgen wird eine Klausel eingefügt, mit der sich der Pächter zum vollständigen Verzicht auf den Einsatz von glyphosathaltigen Mitteln auf diesen Flächen verpflichtet. Diese Vorgabe wird auch bei Verträgen umgesetzt, die eine automatische Verlängerung für den Fall vorsehen, dass keine Kündigung erfolgt.
4. Städtische Einrichtungen, die Informations- und Beratungsleistungen im Zusammenhang mit privater Gartenpflege erbringen, weisen nachdrücklich auf das geltende Verbot der Anwendung glykophosathaltiger Mittel auf befestigten Flächen hin und vermitteln den Zugang zu Informationsquellen hinsichtlich einer pestizidfreien Pflege von Haus- und Kleingärten.
5. Unter Beteiligung fachbezogener Behörden (u.a. Bauamt, Umweltamt, Grünflächenamt) wird für alle kommunalen Grün- und Verkehrsraumflächen ein angepasstes Planungs- und Pflegekonzept erstellt, das eine Bewirtschaftung ohne Glyphosat und weitestgehend ohne andere Pestizide ermög-
licht. Dafür soll auf die Erfahrungen anderer Kommunen sowie sonstigen Expertisen (u.a. von Umweltverbänden) zur Umsetzung einer pestizidfreien Grünflächenpflege zurückgegriffen werden.

Begründung:
Die Krebsforschungsagentur (IARC) der Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend beim Menschen“ eingestuft. Die aktuelle Einstufung von Glyphosat durch die IARC bestätigt frühere Hinweise auf eine Kanzerogenität (krebserregende Wirkung) und Genotoxizität (Erbgut-schädigung) des Wirkstoffs. Einige Bundesländer (Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen) haben in Reaktion auf die IARC-Einstufung Erlasse gegen die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für Glyphosatanwendungen auf Nichtkulturland (u.a. im kommunalen Bereich) erlassen. Bereits 2013 hat sich der Bundesrat für ein Verbot glyphosathaltiger Herbizide für den Haus- und Kleingartenbereich ausgesprochen. Zudem haben einige Bau- und Gartenmarktunternehmen wie toom, OBI und Bauhaus angekündigt, Glyphosatprodukte aus ihren Sortimenten zu nehmen.
Die Stadt Grevenbroich nimmt dieses Handeln zum Vorbild und möchte mit diesem Beschluss gemäß dem Vorsorgeprinzip ihrer Mitverantwortung für den Gesundheitsschutz ihrer Bürgerinnen und Bürger gerecht werden.
Unabhängig von der Frage nach gesundheitlichen Risiken ist eine wesentliche Reduktion des Glyphosateinsatzes auch in der Landwirtschaft aus ökologischen Gründen geboten, um den dramatischen Rückgang der Artenvielfalt in unseren Kulturlandschaften zu stoppen.